Uns bei der Deutschen Gesellschaft für Finanzanalyse, kurz DGF, ist wichtig, dass für die Anleger/innen die Chancen und die Risiken von Crowdinvesting und der Nachrangdarlehen transparent und verständlich erläutert werden. Was verbirgt sich hinter dem Begriff Crowdinvesting? Beim Crowdinvesting auf Crowdinvest24.de, das Portal der DGF GmbH, können Projekte und Unternehmen durch Nachrangdarlehen finanziert werden. Dabei wird ein Nachrangdarlehensvertrag direkt zwischen den Projektträgern oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG) und den Anleger/innen geschlossen. Die DGF tritt ausschließlich als Vermittler zwischen Anleger/innen und Projektträgern/Unternehmen auf und verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Geld der Anleger/innen, da dieses auf ein externes Treuhandkonto – oder dem Emittentenkonto überwiesen wird. Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt Wenn Anleger/innen in Projekte und Unternehmen auf der Website Crowdinvest24.de investieren, vergeben sie ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese Form des Nachrangdarlehens beinhaltet zwei besondere Charakteristika: Erstens die Nachrangigkeit und zweitens den qualifizierten Rangrücktritt. Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft bzw. des Unternehmens im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken, oder andere Fremdkapitalgeber), aber vor den Gesellschaftern bedient. Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass der zu leistende Kapitaldienst (z.B. durch Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Erst wenn das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist, wird er wieder aufgenommen. Welche Risiken beinhaltet das Nachrangdarlehen für Anleger/innen? Möchten Anleger/innen auf der Website Crowdinvest24.de in Projekte oder Unternehmen investieren, handeln sie auf eigene Verantwortung und unter Beachtung ihrer Risikopräferenz. Die DGF kann keinerlei Beratung leisten oder anbieten. Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger/innen grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes bei dem betroffenen Projekt oder Unternehmen. Ist ein Projekt/Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das im Regelfall keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger/innen nicht. Welche Chancen ermöglicht das Nachrangdarlehen für Anleger/innen? Neben der Möglichkeit, selbst ausgewählte Projekte und Unternehmen direkt zu finanzieren, bietet das Nachrangdarlehen aufgrund des höheren Risikos für die Anleger/innen auch höhere Ertragschancen. Dies bedeutet eine Verzinsung, die in der Regel deutlich höher ist als bspw. bei einer Tages- oder Festgeldanlage. Die DGF achtet hierbei durch die sorgfältige Auswahl auf die Vertrauenswürdigkeit und Transparenz der Angebote der Projektträger bzw. Unternehmen. Wieso eigentlich Crowdinvest24.de Unser Ziel auf Crowdinvest24.de ist es, selbstenscheidende Anleger/innen mit den Angeboten der Projektträger bzw. Unternehmen zusammen zu bringen. Anleger/innen sollen aus einer Vielfalt an Projekten und Unternehmen auswählen und selbst bestimmen können, wo und in welchem Umfang sie das Geld investieren. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ab 250 Euro von Anleger/innen an die Projektträger/Unternehmen können wir dies ermöglichen. Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland jedoch streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anleger/innen in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt engagierten Anleger/innen rechtssichere Rahmenbedingungen. Hier geht es zu den Projekten: Derzeit keine Projekte